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   OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96   

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OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96 (https://dejure.org/1998,12621)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.07.1998 - 18 L 4396/96 (https://dejure.org/1998,12621)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - 18 L 4396/96 (https://dejure.org/1998,12621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74 Nds.PersVG; § 37 Abs. 1 S. 1 Nds.PersVG
    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Abordnung eines öffentlich Bediensteten; Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abordnung eines öffentlich Bediensteten nach Aufhebung der Abordnungsanordnung; Voraussetzungen der Ersetzung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Abordnung eines öffentlich Bediensteten; Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abordnung eines öffentlich Bediensteten nach Aufhebung der Abordnungsanordnung; Voraussetzungen der Ersetzung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 27.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Personalrat - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96
    Ebenso hatte das BVerwG vorläufige Regelungen gegenüber Lehrern zur Verminderung von Unterrichtsausfall für zulässig erklärt, selbst wenn damit die endgültige Entscheidung praktisch vorweggenommen werde (Beschl. v. 16.12.1992 - 6 P 27.91 -, PersV 1993, 359).

    Im übrigen war auch damals in der höchst richterlichen Rechtsprechung schon geklärt, daß für vorläufige Regelungen - insbesondere im Schulbereich - ein generelles "Verbot der Vorwegnahme der endgültigen Entscheidung" nicht gilt, diese Grenze vielmehr im Einzelfall überschritten werden darf, wenn ein unverzügliches Handeln der Dienststelle unabweisbar geboten ist und die beabsichtigte Maßnahme der Natur der Sache nach Einschränkungen nicht zuläßt (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1992, aaO S; 362 f; vgl. jetzt auch Beschl. v. 8.10.1997 - 6 P 9.95 -, DVBl. 1998, 636, 638; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 10.12.1996 - 13 s PH 9/93 -, ZBR 1997, 292; OVG Schl.-H., Beschl. v. 21.4.1995 - 12 L 10/94 -).

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96
    Im übrigen war auch damals in der höchst richterlichen Rechtsprechung schon geklärt, daß für vorläufige Regelungen - insbesondere im Schulbereich - ein generelles "Verbot der Vorwegnahme der endgültigen Entscheidung" nicht gilt, diese Grenze vielmehr im Einzelfall überschritten werden darf, wenn ein unverzügliches Handeln der Dienststelle unabweisbar geboten ist und die beabsichtigte Maßnahme der Natur der Sache nach Einschränkungen nicht zuläßt (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1992, aaO S; 362 f; vgl. jetzt auch Beschl. v. 8.10.1997 - 6 P 9.95 -, DVBl. 1998, 636, 638; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 10.12.1996 - 13 s PH 9/93 -, ZBR 1997, 292; OVG Schl.-H., Beschl. v. 21.4.1995 - 12 L 10/94 -).
  • OVG Hamburg, 10.12.1996 - Bs PH 9/93

    Vorläufige Regelung; Hinausschieben des Ruhestandes; Universitätsprofessor; Frist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96
    Im übrigen war auch damals in der höchst richterlichen Rechtsprechung schon geklärt, daß für vorläufige Regelungen - insbesondere im Schulbereich - ein generelles "Verbot der Vorwegnahme der endgültigen Entscheidung" nicht gilt, diese Grenze vielmehr im Einzelfall überschritten werden darf, wenn ein unverzügliches Handeln der Dienststelle unabweisbar geboten ist und die beabsichtigte Maßnahme der Natur der Sache nach Einschränkungen nicht zuläßt (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1992, aaO S; 362 f; vgl. jetzt auch Beschl. v. 8.10.1997 - 6 P 9.95 -, DVBl. 1998, 636, 638; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 10.12.1996 - 13 s PH 9/93 -, ZBR 1997, 292; OVG Schl.-H., Beschl. v. 21.4.1995 - 12 L 10/94 -).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96
    Allerdings kann nach Erledigung eines konkreten Streitfalls auf entsprechenden Antrag eine von dem strittigen Vorgang losgelöste Feststellung zur dahinterstehenden Rechtsfrage ergehen; ein solcher Antrag kann auch schon vor Eintritt der Erledigung ggf. im Wege objektiver Antragshäufung gestellt werden (BVerwG, Beschl. v. 2.6.1993 - 6 P 3.92 -, BVerwGE 92, 295 [BVerwG 02.06.1993 - 6 P 3/92] ).
  • BVerwG, 20.02.1976 - VII P 7.73

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache im Beschlussverfahren in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96
    Eine personalvertretungsrechtliche Funktionsnachfolge tritt nicht ein, da die bei der Aufnahmebehörde gebildete Personalvertretung - hier der Schulbezirkspersonalrat - die personalvertretungsrechtliche Betreuung der Beschäftigten kraft eigenen Rechts wahrnimmt (BVerwG, Beschl. v. 20.2.1976 - VII P 7.73 -, Buchholz 238.3A, § 29 Nr. 1; Fischer/Goeres, GKÖD, Anh. 1 zu § 83 RdNr. 23).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 6 P 8.92

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96
    Für ihn bestand kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, nachdem die Abordnung bereits am 3. November 1995 mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1993 - 6 P 8.92 -, PersV 1994, 518).
  • BVerwG, 13.02.1985 - 6 P 1.83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96
    Damit entfällt grundsätzlich auch die Befugnis des Personalrats bei der aufgelösten Dienststelle, das von ihm eingeleitete Beschlußverfahren fortzuführen und Sachanträge in diesem Verfahren zu stellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.1985 - 6 P 1.83 -, Buchholz 238.35 § 61 Nr. 2; Nds. OVG, Beschl. v. 19.3.1997 - 18 L 246/96 - und 18 L 1366/96).
  • BVerwG, 03.10.1983 - 6 P 23.81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bleibt der Personalrat einer aufgelösten Dienststelle nur noch insoweit funktionsfähig und im Beschlußverfahren beteiligungsfähig, als mit dem Wegfall der Dienststelle verbundene, noch fortbestehende Aufgaben abzuwickeln sind (BVerwG, Beschl. v. 3.10.1983 - 6 P 23.81 -, Buchholz 238.3A § 83 Nr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1994 - 1 A 622/91

    Rechtsschutzbedürfnis; Nachprüfung der Rechtmäßigkeit; Erledigte vorläufige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96
    Insbesondere kann nach Erledigung einer vorläufigen Regelung grundsätzlich nicht mehr über deren Rechtmäßigkeit gestritten werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.9.1990 - 17 B 10/88 - OVG NW., Beschl. v. 14.10.1994 - 1 A 622/91. PVL -, NWVBl. 1995, 387).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 B 10/88

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Regelung zur Genehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4396/96
    Insbesondere kann nach Erledigung einer vorläufigen Regelung grundsätzlich nicht mehr über deren Rechtmäßigkeit gestritten werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.9.1990 - 17 B 10/88 - OVG NW., Beschl. v. 14.10.1994 - 1 A 622/91. PVL -, NWVBl. 1995, 387).
  • VGH Bayern, 05.04.1995 - 18 P 94.2942

    Funktionsfähigkeit des Personalrats nach Auflösung der Dienststelle;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1988 - 18 L 26/86

    Abordnung eines Lehrers als vorläufige Regelung; Zustimmungspflicht des

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